Hobbyzucht
GEWERBSMÄSSIG ist unsere Zucht gemäß der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes unter Punkt 12.2.1.5.1."
nicht einzuordnen.
Dort ist festgehalten, dass eine gewerbsmäßige Zucht dann vorliegt, wenn fünf oder mehr fortpflanzungsfähige Kätzinnen gehalten werden oder
man fünf oder mehr Würfe jährlich hat.